Truppmann Teil 2
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Die Ausbildung zum Truppmann soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Feuerwehrangehörige, deren Truppmann-Ausbildung noch
nicht abgeschlossen ist, können im Rahmen ihrer individuellen
Leistungsfähigkeit bei Einsätzen tätig werden. Sie sind außerhalb des
Gefahrenbereichs und unter Anleitung eines erfahrenen
Feuerwehrangehörigen einzusetzen.
Die Ausbildung zum Truppmann wird sowohl in den Ortsfeuerwehren als auch
lehrgangsmäßig auf Gemeindeebene durchgeführt. Zum Erlernen der
Handhabung der Geräte und der Grundtätigkeiten sind die Größen der
Lerngruppen und die Anzahl der Ausbilder so bemessen, dass angemessene
Überwachung und unfallsicheres Erlernen der Tätigkeiten im Rahmen der
vorgegebenen Zeit ermöglicht werden. Die Ausbildung berücksichtigt den
Einsatz im Rahmen von Trupp, Staffel und Gruppe im Sinne der
Feuerwehrdienstvorschriften.
Damit allen Truppmitgliedern eine einheitliche
Ausbildung auf gemeinsamer Basis in vertretbarer Zeit vermittelt werden
kann, werden in der praktischen Ausbildung Löschgruppenfahrzeuge,
insbesondere LF 8 mit einer feuerwehrtechnischen Beladung verwendet.
Für den Einsatz von sonstigen Löschgruppenfahrzeugen,
Tragkraftspritzenfahrzeugen, Tanklöschfahrzeugen, Rüst- und Gerätewagen,
Schlauchwagen, Einsatzleitwagen und anderen am Standort verwendeten
Feuerwehrfahrzeugen ist eine ergänzende, auf die spezielle Beladung und
die Fahrzeugeinrichtung abgestellte, zusätzliche Ausbildung in den
Standorten erforderlich.
Für die Tätigkeit als Truppmann im Rahmen der Technischen Hilfeleistung,
auch größeren Umfanges bzw. mit besonderer Ausrüstung (Rüstwagen), ist
eine zusätzliche Ausbildung erforderlich, die insbesondere zur
patientengerechten Rettung, zur sicheren Handhabung der Ausrüstung und
zur Bedienung der Geräte befähigt.
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